Die
Kanzlei "Koutsonassios & Partners"
wurde im Jahr 1954 vom Rechtsanwalt
Georgios
Koutsonassios gegründet. Tätigkeitsschwerpunkte
der Kanzlei vom Jahr 1954 bis zum Jahr
1982, Zeitperiode in der Geschäftsführer
der Kanzlei RA Georgios Koutsonassios
gewesen war, waren hauptsächlich Fälle
im Bereich des Zivilrechts und die Klientel
waren Privatpersonen oder Unternehmen
mit Sitz die Stadt Athen. Fälle im Bereich
des Sachrechts, Erbrechts und Versicherungsrechts
waren während dieser Zeitperiode die
besondere Spezialisierung der Tätigkeit
der Kanzlei.
Seit dem Jahre 1982 Rechtsanwalt Christos
Koutsonassios, Sohn des RA Georgios Koutsonassios,
beschäftigte sich aktiv mit den Fällen
der Kanzlei mit Ergebnis, dass der Tätigkeitsbereich
der Kanzlei an die Bereiche des Internationalen
Handelsrechts, der Rechts des Wettbewerbsrechts
und des Rechts des gewerblichen Rechtschutzes
erweitert wurde.
Seit dem Jahre 1984 Geschäftsführer
der Kanzlei wurde RA Christos Koutsonassios,
der auch bis heute ist, und die Klientel
der Kanzlei wurde mit Privatpersonen
oder Unternehmen mit internationalen
Tätigkeit besonders vom deutschsprachigem
Raum Europas (Deutschland, Österreich
und Schweiz) erweitert. Die Kanzlei ist
heute Mitglied bei internationalen Rechtsanwaltsvereinigungen.
Die Berufserfahrung, die Glaubwürdigkeit,
die wissenschaftliche Methode, das Vertrauen
und die Promptheit an den Mandanten sind
die Prinzipien der Kanzlei, die als erster
der Gründer RA Georgios Koutsonassios
eingeführt hatte, und heute die Mitarbeiter
der Kanzlei konsequent folgen.